Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

da sich gefühlt jede Woche an den bayerischen Vorgaben und den Umsetzungen der Behörden Etwas ändert, haben wir uns dazu entschlossen, hier nur eine Historie der Regelungen aufzulisten. Grundsätzlich verweisen wir auf die Regelungen des Freistaats Bayern und die Umsetzungsmeldungen des für uns zuständigen Landratsamtes München und des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB).

Sofern ihr an einem Training unter Einhaltung der aktuellen Hygienemaßnahmen und -vorgaben Interesse habt, so meldet Euch bitte bei Georg Forstner oder der Kontakt-eMailadresse im Impressum.

Zu unserem aktuell Vorgehen:

  • es gelten aktuell keine Einschränkungen im Trainings- und/oder Schiessbetrieb
  • das Tragen einer medizinischen oder gar FFP2-Maske ist empfohlen, aber nicht verpflichtend

RKI-Wert (LK München):

Quelle: Robert Koch-Institut (RKI), dl-de/by-2-0

Was sonst bisher offiziell bekanntgegeben wurde:

  • Seit Frühling / Sommer 2022 gelten keine gesonderten verpflichtenden Einschränkungen im "Schützenstüberl" und den Schiessständen.
  • Seit Mitte Februar 2022 wurden die Vorgaben wieder entsprechend den staatlichen Regelungen gelockert. Es gilt weiterhin eine Registrierpflicht vor Betreten des "Schützenstüberls".
  • Ab Dezember 2021 gilt die erneute Verschärfung auf Basis der bayerischen Verordnungen: der Trainings- und Wettkampfbetrieb muss unter 2Gplus-Bedingungen stattfinden. Bei einer Inzidenz über 1000 (im LKr München) muss der Betrieb komplett eingestellt werden!
  • Der Schießbetrieb erfolgt Spätestens seit dem 09.11.2021 mit dem Status "rot" der bayerischen Krankenhausampel und zuletzt dem Kabinettbeschluss vom 16.11.2021 gilt im gesamten Schützenstüberl und den Schiessständen die 2G-Zutrittsregelung inkl. FFP2-Maskenpflicht (entsprechende Ausnahmen für Schüler*innen unter 18 Jahre).
  • Seit dem 14.06.2021 bietet unsere Sportleitung wieder Trainingsabende am Montag, Mittwoch und Freitag an.
  • Seit 12.05.2021 ist aufgrund der Inzidenzzahlen kontaktloser Sport in Innenbereichen wieder im Landkreis München zulässig. Trainierende müssen jedoch neben der Beachtung des FFP2-Masken-verschärften Hygienekonzept einen aktuellen negativen COVID-19-Test vor Trainingsbeginn vorweisen können.
    Ab dem 5. aufeinanderfolgenden Tag nach Unterschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 50 (RKI-Wert des Landkreises München) und der offiziellen Meldung des LRA München ist für die Teilnahme am Training kein aktueller Testnachweis (mehr) zu erbringen.
  • Der Bezirk Oberbayern und der Schützengau Massenhausen hat alle Rundenwettkämpfe der Saison 2020/21 abgesagt. Die absolvierten Kämpfe in 2020 werden "ignoriert" und die Ligen und Mannschaften starten (hoffentlich) für 2021/22 unverändert neu.
  • Weiterhin sind alle Verordnungen, Regelungen und Vorgaben der bayerischen Landesregierung natürlich gültig und strengstens zu befolgen. Es ist weiterhin das Schutz- und Hygienekonzept, Stand 04.06.2020 (PDF-Dokument) zu befolgen.

Bleibt gesund,
Eure Vorstandschaft der "Gilde"