Wir freuen uns sehr über neue Mitglieder in unserem Verein!
Bei uns kommt neben Sport und Leistung auch der Spaß und die Gemeinschaft nicht zu kurz!
Wenn du Interesse am Schießsport hast, dann besuche uns in unserem Schützenheim,
„Haus der Vereine“ (UG), Birkenstr. 2, 85716 Unterschleißheim
ruf uns an,
Georg Forstner (Sport- und Jugendleiter), 0160/7277980
oder schreibe uns eine E-mail.
Wir beantworten dir alle deine Fragen rund um unseren Verein und unseren Sport.
Zu einem Schnupperschießen bist du jederzeit Willkommen! Das dazu nötige Zubehör stellt der Verein zur Verfügung, für alle Altersklassen ist etwas dabei geboten.
Für 0-12 Jährige bieten wir Lichtgewehr- und Lichtpistolenschießen an, für Alle ab 12 Jahren können wir Luftgewehre und Luftpistolen anbieten.
Möchtest du Mitglied in unserem Verein werden, dann kannst du einen Antrag bei uns stellen!
Das sind unsere Gebühren:
Aufnahmegebühren (in Euro)
| Schützen und Junioren (18 Jahre und älter) | 15,- |
| Jugend und Schüler (10 – 16 Jahre) | 0,- |
Jahres-Mitgliedsbeiträge (in Euro)
| Klassen- einteilung | Jahres- beitrag | Halbjahres- beitrag | |
|---|---|---|---|
| Einzelperson | Schützenklasse | 85,- | 42,50 |
| Schüler und Jugend | 20,- | 10,- | |
| Junioren (18 -21) | 36,- | 18,- | |
| Ehepaare (ohne Kinder als Mitglieder) | Schützenklasse | 130,- | 65,- |
| Kinder von Mitgliedern | Junioren (18 – 21) | 18,- | 9,- |
| Kinder von Mitgliedern | Schüler / Jugend | 12,- | 6,- |
Der Betrag für Zweitmitglieder beträgt 80% des vergleichbaren Jahresbetrags der Erstmitglieder.
Die Aufnahme bei der Scharfschützenabteilung ist aktuell nicht möglich!
Aufnahmegebühren in die Scharfschützenabteilung (in Euro) (ab 01.01.2024: keine Neuaufnahme möglich)
| Schützen | 25,- |
| Jugendliche (16 – 18 Jahre) | 12,50 |
Beiträge für die Scharfschützenabteilung (in Euro) (ab 01.01.2024: 0,- extra)
| Jahres- beitrag | Halbjahres- beitrag | |
|---|---|---|
| Schützen | 70,- extra | 30,- extra |
| Junioren (18 – 20 Jahre) | 25,- extra | 17,- extra |
| Schüler / Jugend | 23,- extra | 15,- extra |
Hinweise an Spendende
Spenden an gemeinnützige Vereine bis 300 Euro pro Einzelzahlung können beim Finanzamt steuerlich ohne offizielle Spendenbescheinigung geltend gemacht werden (sog. Kleinbetragsregelung). Als Nachweis genügen der Kontoauszug, der Überweisungsträger oder ein Barzahlungsbeleg des Vereins in Kombination mit einem Beleg des Vereins (z.B. ein Aufdruck auf dem Überweisungsträger), aus dem der Verwendungszweck, die Gemeinnützigkeit und die Art der Zahlung hervorgehen (nachstehende Ausführung auf gesondertem Blatt ausgedruckt genügt).
Wir sind wegen Förderung sportlicher Übungen und Leistungen nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes München für Körperschaften, StNr. 143/221/40046, vom 23. 09. 2024 für den letzten Veranlagungszeitraum 2021 bis 2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Gespendete Mittel werden ausschließlich und unmittelbar für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet.
