{"id":26,"date":"2019-07-31T16:15:18","date_gmt":"2019-07-31T14:15:18","guid":{"rendered":"http:\/\/schuetzengildelohhof.de\/?page_id=26"},"modified":"2019-10-04T12:56:50","modified_gmt":"2019-10-04T10:56:50","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schuetzengildelohhof.de\/?page_id=26","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a71 Name, Sitz und Zweck des Vereins<\/h4>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Sch\u00fctzengilde Lohhof e.V.&#8220; und wurde 1963 gegr\u00fcndet. Er ist in das Vereinsregister beim  Amtsgericht M\u00fcnchen unter Nr.10597 eingetragen. Sitz des Vereins ist Lohhof.<\/p>\n\n\n\n<p>Mehrzweckhalle Lohhof, Birkenstra\u00dfe 2, 85716 Lohhof. Der Verein verfolgt  ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen. Die T\u00e4tigkeit des Vereins ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit durch  Aus\u00fcbung und Pflege des Schie\u00dfens auf sportlicher Grundlage selbstlos zu f\u00f6rdern. Soweit Veranstaltungen schie\u00dfsportlicher und geselliger Art durchgef\u00fchrt werden, sollen sie in ihrer Gesamtrichtung dazu dienen, diesen gemeinn\u00fctzigen Zweck zu verwirklichen. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.  Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des  Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Sportsch\u00fctzenbundes e.V. (kurz BSSB) und damit mittelbares Mitglied des Deutschen Sch\u00fctzenbundes (kurz DSB), deren Satzungen er anerkennt. Der Verein unterwirft sich den Satzungsbestimmungen und Ordnungen  (Rechtsordnung, Spielordnung, Disziplinarordnung) des BSSB e.V. und seiner Verb\u00e4nde, insbesondere hinsichtlich seiner Einzelmitglieder.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a72 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h4>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a73 Mitgliedschaft<\/h4>\n\n\n\n<p>Der Verein hat:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>aktive Mitglieder \u00fcber 18 Jahre<\/li><li>aktive Mitglieder unter 18 Jahre<\/li><li>passive Mitglieder<\/li><li>Ehrenmitglieder<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Zur Aufnahme ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Mitglied k\u00f6nnen alle Personen werden, die sich in geordneten Verh\u00e4ltnissen befinden und \u00fcber einen guten Leumund verf\u00fcgen. \u00dcber die endg\u00fcltige Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft. Jedes Mitglied erh\u00e4lt eine Satzung. Es verpflichtet sich durch seine  Beitrittserkl\u00e4rung die Satzung des Vereins anzuerkennen und zu achten, am  Vereinsgeschehen mitzuwirken, die Ziele des Vereins zu unterst\u00fctzen, und keine, den Verein sch\u00e4digende Handlung zu begehen. Mitglieder, die sich um den Verein ganz besondere Verdienste erworben haben, k\u00f6nnen von der  Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a74 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h4>\n\n\n\n<p>Mitglieder haben das Recht, an allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen. Ausnahmen werden durch Vorstandsbeschlu\u00df von Fall zu Fall bestimmt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Verein nach besten Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern, die festgelegten Beitr\u00e4ge zu leisten und die gesetzliche, sowie von der  Vereinsleitung erlassenen Anordnungen zu befolgen und zur geordneten Aufrechterhaltung des Schie\u00dfbetriebes beizutragen. Mitglieder, welche die Vereinsinteressen sch\u00e4digen und trotz wiederholter Mahnung nicht davon ablassen, k\u00f6nnen aus dem Verein ausgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Das gleiche gilt, wenn der Vereinsbeitrag nach Aufforderung nicht binnen vier Wochen bezahlt wird. Ehrenmitglieder  genie\u00dfen die Rechte der Mitglieder, nicht jedoch deren Pflichten. Jedes Mitglied \u00fcber 14 Jahre besitzt Stimm- und Wahlrecht. W\u00e4hlbar sind nur  Mitglieder \u00fcber 18 Jahre.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a75 Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung mit einer Frist von einem Monat zum Ende  des Kalenderjahres. Der Beitrag ist bis zum Erl\u00f6schen der  Mitgliedschaft zu bezahlen. Ein Vereinsmitglied kann durch Beschlu\u00df der Vorstandschaft ausgeschlossen werden (\u00a7 4 Abs.2). Bei Stimmgleichheit entscheidet der Vorsitzende. Das ausgeschlossene Mitglied ist berechtigt, in der n\u00e4chsten Hauptversammlung Berufung einzulegen, die durch Beschlu\u00df endg\u00fcltig entscheidet. Ausgetretene und ausgeschlossene  Mitglieder verlieren jedes Anrecht an den Verein und seine  Einrichtungen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a76 Beitr\u00e4ge der Mitglieder<\/h4>\n\n\n\n<p>Jedes Mitglied hat zu Beginn des Jahres einen  Jahresbeitrag zu entrichten, dessen H\u00f6he von der Hauptversammlung  bestimmt wird. S\u00e4mtliche Einnahmen des Vereins sind zur Erf\u00fcllung des Vereinszweckes (\u00a71) zu verwenden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a77 Organe der Vereins, Vereinsleitung<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Vorstandschaft<\/li><li>Der Vereinsausschu\u00df<\/li><li>Die Mitgliederversammlung<\/li><li>Die Vorstandschaft besteht aus dem<\/li><li>1. Vorsitzenden<\/li><li>2. Vorsitzenden<\/li><li>1. Schriftf\u00fchrer<\/li><li>1. Kassier<\/li><li>1. Sportleiter<\/li><li>1. Jugendleiter<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder der Vorstandschaft werden mit einfacher  Stimmenmehrheit der Anwesenden in der Hauptversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt und bleiben bis zur n\u00e4chsten g\u00fcltigen Wahl im Amt. Der 1. und 2. Vorsitzende mu\u00df in geheimer Wahl, alle anderen Mitglieder k\u00f6nnen auf Antrag der Hauptversammlung per Akklamation gew\u00e4hlt werden. Der 1. Vorsitzende leitet die Vereinsgesch\u00e4fte und vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Vorstand des Vereins im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Beide Vorstandsmitglieder sind jeder f\u00fcr sich allein vertretungsberechtigt. Die Vorstandschaft entscheidet in ihren Sitzungen mit einfacher  Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. \u00dcber die Sitzungen sind Protokolle zu f\u00fchren. Auf Verlangen ist jedem Mitglied Einsicht in diese Protokolle zu gew\u00e4hren. Der Vereinsausschu\u00df besteht aus der Vorstandschaft, dem 2.  Schriftf\u00fchrer, dem 2. Kassierer, dem Waffenwart und den Beisitzern. Die  Wahl dieses Personenkreises kann ebenfalls auf Antrag der Hauptversammlung per Akklamation auf die Dauer von 3 Jahren erfolgen. Wird ein Vorsitzender infolge seiner Verdienste zum Ehrenvorsitzenden von der Hauptversammlung ernannt, so geh\u00f6rt er gleichzeitig auf  Lebenszeit der Vorstandschaft an. Aufgabe des Vereinsausschusses ist es, die Vorstandschaft in allen wichtigen Fragen zu beraten. Die Vorstandschaft ist nicht an Empfehlungen und Beschl\u00fcsse des Ausschusses gebunden. Der Vereinsausschu\u00df wird durch den 1., ggfs. durch den 2.  Vorsitzenden einberufen. Dieser leitet auch die Sitzung; \u00fcber deren Verlauf und die gefassten Beschl\u00fcsse ist Protokoll zu f\u00fchren. S\u00e4mtliche Ausschu\u00dfmitglieder \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus. Lediglich der in Vereinsangelegenheiten entstehende personelle und sachliche Aufwand  wird vom Verein getragen. Dem Vereinsausschu\u00df obliegt es,  Sonderaussch\u00fcsse zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten zu bilden (z.B. Festausschu\u00df).<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a78 Kassenpr\u00fcfung<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Hauptversammlung w\u00e4hlt auf die Dauer von 1 Jahr zwei Kassenpr\u00fcfer, die weder der Vorstandschaft noch dem Vereinsausschu\u00df angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Sie haben vor dem Rechnungsabschlu\u00df eine ordentliche Kassenpr\u00fcfung vorzunehmen und dar\u00fcber in der Hauptversammlung Bericht zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a79 Hauptversammlung<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Hauptversammlung soll im I. Quartal des Kalenderjahres durchgef\u00fchrt werden. Sie wird vom Vorsitzenden, im Falle  seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen und geleitet. Die Einladung soll sp\u00e4testens zwei Wochen vorher schriftlich unter Mitteilung der einzelnen Punkte der Tagesordnung erfolgen<\/p>\n\n\n\n<p>Die Tagesordnung soll folgende Punkte enthalten:<br>\naa) Bericht des Vorsitzenden und seiner Mitarbeiter \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr,<br>\nbb) Entlastung des Vorsitzenden und seiner Mitarbeiter,<br>\ncc) Etwa anfallende Wahlen des Vorstandes und die Wahl der Kassenpr\u00fcfer,<br>\ndd) Gegebenenfalls Satzungs\u00e4nderungen<br>\nee) Antr\u00e4ge und Verschiedenes<\/p>\n\n\n\n<p>Antr\u00e4ge zur Hauptversammlung m\u00fcssen ber\u00fccksichtigt werden, wenn sie schriftlich eine Woche vor der Versammlung beim Vorstand eingereicht werden. Bei der Beschlu\u00dffassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit  entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. \u00dcber jede Hauptversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn besondere Gr\u00fcnde hierf\u00fcr gegeben sind bzw. wenn es die Vereinsinteressen erfordern, oder wenn  mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Grundes bzw. Zweckes bei der Vorstandschaft verlangen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a710 Zustimmung der Mitglieder<\/h4>\n\n\n\n<p>Zur Beschlu\u00dffassung \u00fcber folgende Punkte ist die Mehrheit von drei Viertel der in der Hauptversammlung erschienenen  stimmberechtigten Mitglieder erforderlich:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\u00c4nderung der Satzung<\/li><li>Wird eine Satzungsbestimmung, welche eine Voraussetzung der Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit ber\u00fchrt, ge\u00e4ndert, neu eingef\u00fcgt oder aufgehoben, so ist die Genehmigung des zust\u00e4ndigen Finanzamts  einzuholen.<\/li><li>Ausschlu\u00df eines Mitglieds<\/li><li>Aufl\u00f6sung bzw. Verschmelzung des Vereins, wenn nicht mindestens 7 Mitglieder sich entschlie\u00dfen, ihn weiterzuf\u00fchren. In diesem Falle kann der Verein nicht aufgel\u00f6st werden. Die Aufl\u00f6sung bzw. Verschmelzung des Vereins kann nur auf einer Hauptversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung eine Beschlu\u00dffassung hier\u00fcber angek\u00fcndigt ist.<\/li><li>Zur \u00c4nderung des Zwecks des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder mu\u00df schriftlich erfolgen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a711 Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Haftung f\u00fcr Vertragsschulden gegen Dritte beschr\u00e4nkt sich auf den Anteil der Mitglieder am Vereinsverm\u00f6gen. Es haften aus einem Rechtsgesch\u00e4ft, das einem Dritten gegen\u00fcber vorgenommen wird, der Handelnde pers\u00f6nlich, handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a712 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h4>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die \u00f6rtliche  Gemeindeverwaltung, die es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr  gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat. Vorstehende Satzung wurde  beschlossen in der Hauptversammlung in Unterschlei\u00dfheim am 15. Oktober  1982.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Benedikt Huber<\/li><li>Richard Holzbauer<\/li><li>Werner M\u00f6\u00dfmer<\/li><li>Reinhold Krause<\/li><li>Rudolf Thalhauser<\/li><li>Olaf Kogge<\/li><li>Johannes Weing\u00e4rtner<\/li><\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a71 Name, Sitz und Zweck des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Sch\u00fctzengilde Lohhof e.V.&#8220; und wurde 1963 gegr\u00fcndet. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht M\u00fcnchen unter Nr.10597 eingetragen. 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